Kabinett beschließt Enteignung von Schloss Reinhardsbrunn
TLZ / 17.08.2016
Seit Dienstag ist es amtlich. Das Landesverwaltungsamt soll die Enteignung des vom Verfall bedrohten Schlosses Reinhardsbrunn im Kreis Gotha vornehmen.
Erfurt. Mit ihrem Kabinettsbeschluss setzt die Landesregierung um, was sie seit zwei Jahren angestrebt hat. Es ist ein in Deutschland bisher beispielloser Vorgang, räumte nach der Entscheidung der zuständige Staatskanzleiminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) ein. Er verteidigt das Vorgehen damit, dass die Eigentümerin, eine BOB Consult GmbH, ihren denkmalschutzrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei. Mehrfach wären in den vergangenen Jahren Notsicherungsmaßnahmen erforderlich gewesen, so der Minister. Dafür sollen vom Land und dem Kreis insgesamt rund 60.000 Euro aufgewendet worden sein. Nur etwa 33.000 Euro hätte die Eigentümerin erstattet, so Hoff. Die Notmaßnahmen würden nicht mehr ausreichen, den Verfall des Schlosses noch zu stoppen. Der in London lebende Eigentümer hat nach Informationen der Thüringer Allgemeinen im Vorjahr über seinen Frankfurter Anwalt dem Land angeboten, das Schloss für einen symbolischen Euro zu verkaufen. Allerdings sollten zwei große Grundschuldeinträge über insgesamt mehr als neun Millionen Euro davon unberührt bleiben.Diese Gespräche hätten kein Ergebnis erbracht, sagte Burkhard Immel, Rechtsanwalt des Eigentümers am Dienstag der Thüringer Allgemeinen. Das Land wollte das Schloss für den symbolischen Betrag nur ohne Grundschuld übernehmen, erklärte er. Ein letztes Treffen dazu endete vergangenen Donnerstag im Finanzministerium ergebnislos.
Im Mai 2014 zeigte sich der heutige Ministerpräsident Bodo Ramelow als Linken-Fraktionschef im Landtag noch skeptisch und warnte vor den „unkalkulierbaren finanziellen Folgen“ einer Enteignung. Minister Hoff sprach am Dienstag von einer Grundschuld in Höhe von mehr als neun Millionen Euro, die auf der Schlossruine laste. Nach einem Rechtsgutachten vom Mai 2014 werde diese Grundschuld aber mit enteignet. Die auf der Schlossruine lastenden Millionenbeträge beschäftigen seit mehr als einem Jahr auch die Wirtschaftkammer am Amtsgericht Erfurt. Angeklagt sind ein früherer Geschäftsführer der BOB Consult und dessen Sohn. Dem Vater wird unter anderem Computerbetrug mit einem Schaden in Höhe von 6 Millionen Euro und Untreue mit einem Schaden von 3,2 Millionen Euro vorgeworfen, seinem Sohn Beihilfe.Nach monatelangen Zuständigkeitsstreitigkeiten führt das Verfahren nun die Wirtschaftskammer weiter. Die Richter planen, ein Gutachten über den Wert des Schlosses einzuholen. Minister Hoff kündigte gestern zudem an, dass sich eine Arbeitsgruppe unter seiner Leitung mit Konzepten für eine denkmalgerechte Nutzung der Immobilie befassen solle. Wie groß die Chancen sind, für die Schlossruine einen neuen Nutzer oder Besitzer zu finden, konnte er aber nicht sagen. Sollte sich niemand finden, drohen ThüringenMillionenausgaben für Sanierung und Erhalt.
Regierung plant keine weitere denkmalrechtliche Enteignung
Die Antwort von Staatskanzleiminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) fiel mit einem „nein“ kurz und knapp aus. Die Thüringer Allgemeine wollte wissen, ob weitere Enteignungen im Interesse des Denkmalschutzes und zur Rettung historischer Bausubstanz im Freistaat geplant seien. Jetzt ist klar, andere vom Verfall bedrohte Schlösser und Gebäude können nicht auf diese sehr direkte Art der Unterstützung beim Erhalt hoffen. Der Umgang mit Schloss Reinhardsbrunn bleibt vorerst eine Ausnahme. Damit wird spannend zu sehen, wie die anderen historische Gebäude Hilfe erreicht.