Schloss Reinhardsbrunn kann enteignet werden
Erfurt. Die Rettung von Schloss Reinhardsbrunn durch Enteignung könne für Thüringen teuer werden. Es sei nicht sicher, dass mit einem solchen Schritt auch die finanziellen Verpflichtungen aus dem Grundbuch getilgt werden, sagte gestern Linke-Fraktionschef Bodo Ramelow unserer Zeitung.
Eine Ansicht von Schloss Reinhardsbrunn im März dieses Jahres. Archiv-Foto: Peter Riecke Eine Ansicht von Schloss Reinhardsbrunn im März dieses Jahres. Archiv-Foto: Peter Riecke
Er warnte ausdrücklich vor unkalkulierbaren finanziellen Folgen eines solchen Schrittes. Thüringen solle sein gutes Geld nicht leichtfertig irgendwelchen Betrügern hinterherwerfen.
Nach seinem Wissen bejahe ein Rechtsgutachten der Universität in Jena die Möglichkeit der Enteignung zur Rettung der Schlossanlage, sage aber nichts zu den finanziellen Folgen der Pfandschriften, die auf der Immobilie lasten.
Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) erklärte bereits in der Vorwoche, über eine Enteignung nachzudenken und kündigte ein Rechtsgutachten an, um so die Möglichkeit zu schaffen, das dem Verfall preisgegebene Schloss doch noch zu retten.
Der Jenaer Rechtsprofessor Michael Brenner soll seine Expertise nun vorgelegt haben. Laut MDR ist die Enteignung der Schlossanlage im Kreis Gotha im Interesse des Denkmalschutzes möglich. Dieses Ergebnis war auch erwartet worden.
Allerdings fand der entsprechende Paragraf des Denkmalschutzgesetzes bisher kaum Anwendung.
Die rund 200 Jahre alte Schlossanlage erlebte seit ihrer Privatisierung mehrfach Eigentümerwechsel. Spuren führten dabei sowohl nach Russland als auch ins mittelamerikanische Belize. Da die Besitzer das Areal verfallen lassen, wurde 2013 eine Notsanierung angeordnet.
Kai Mudra / 09.05.14 / TA