Die Ludewinger


„Ludwig I. “  Landgraf von Thüringen
(1130-1140)
um 1090 – 12.1.1140 Reinhardsbrunn / Begraben: Kloster Reinhardsbrunn

2. Sohn des Grafen Ludwig II. der Springer in Thüringen und der Adelheid von Stade, Tochter von Graf Lothar Udo II.

Ludwig I. machte an der Seite seines älteren Bruders Hermann den Weimarer Erbkrieg, die Schlacht am Welfesholz gegen die Kaiserlichen unter Graf Hoyer von Mansfeld mit, nahm 1116 den Burggrafen Heinrich von Meißen gefangen und tauschte ihn gegen den Vater aus. Nach der Verurteilung Hermanns von Winzenburg wurde Ludwig an dessen Stelle 1130 zum Landgrafen von Thüringen erhoben. Durch seine Ehe mit Hedwig, der Erbtochter des gräflichen Geschlechts von Gudensberg, erbte er Gudensberg, das Kerngebiet von Hessen, dazu Marburg, Alternwied, Bilstein und die wichtigen Vogteien Hersfeld, Wetter, Fritzlar, St. Florian/Koblenz und Breitenau. Er verstärkte die Vormachtstellung der Familie in Thüringen, war zeitweise Gegner Kaiser LOTHARS III. wegen dessen machtvoller Burgenpolitik im Raum Thüringen und wurde nach dessen Tod Anhänger der STAUFER.

Karl Jordan: Seite 108


„Heinrich der Löwe“

Wesentlich anders gestalteten sich die Beziehungen des Herzogs zu den LUDOWINGERN, die seit der 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts vom Thüringer Becken ausgehend sich allmählich einen großen Herrschaftsbereich geschaffen hatten und dabei auch nach Norden und Westen vorgestoßen waren. Durch eine geschickte Heiratspolitik brachten sie die Grafschaft Hessen in ihre Hand. Ludwig I., der als erster seines Geschlechts die neue Würde eines Landgrafen innehatte, erhielt von Kaiser LOTHAR – allerdings nur vorübergehend – die Grafschaft im Leinegau. Auf der anderen Seite schoben sich die neuen Erwerbungen Heinrichs des Löwen an der Werra wie ein Keil zwischen die Besitzungen der LUDOWINGER in Thüringen und Hessen.

Hans Patze: Seite 193-211


„Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen“

Als Erben Ludwigs des Springers hinterblieben nur Ludwig und Heinrich, die ohne irgendwelche Schwierigkeiten in der Herrschaft folgten. Waren die Ehen der Töchter politisch nicht von Belang, so haben Ludwig, der spätere 1. Landgraf, durch seine Ehe mit Hedwig, der Tochter des Grafen Giso von Gudensberg, und Heinrich durch seine Ehe mit Hedwig (unbekannter Herkunft) das Ansehen des Hauses außerordentlich gefördert und die damit erheirateten Güter zum Ausgangspunkt einer bedeutsamen staatlichen Entwicklung gemacht.
Der 3. Güterkomplex, der durch die Ehe zwischen Ludwig und Hedwig an die LUDOWINGER gekommen war, lag am Rhein. Es waren Allode, die Kunigunde von Bilstein Giso IV. zugebracht hatte. Da sie dem Kloster Siegburg ein Gut in Braubach geschenkt hatte, das Ludwig bestätigte, waren von diesem Besitz noch die Grundherrschaft Rosbach an der Sieg, die Neuerburg, Altenwied und Bilstein, ferner eine Grundherrschaft am Nordufer der unteren Lahn (westlich des Selbach-Unterlaufes) übrig geblieben. Überblickt man das gisonische Erbe der LUDOWINGER, so war es ein Gewinn, der mehr Verpflichtungen in sich schloß als er Nutzen brachte. Sein räumlicher Umfang war gering und obendrein in mindestens 3 Komplexen zersplittert, von denen fast jeder von anderen Territorialgewalten umgeben war. Damit war die Möglichkeit zu einer Fülle von politischen Verwicklungen gegeben, zugleich stand vor den LUDOWINGERN die Aufgabe, zunächst diese Gebietstrümmer, die ihnen der Zufall oder die Absicht einer Heirat eingetragen hatte, untereinander zu verbinden und dann den Zusammenhang mit ihren thüringischen Territorium herzustellen.
LOTHAR beantwortete die Gewalttat des Grafen Hermann von Reinhausen und Winzenburg mit seiner zeitweiligen Entsetzung. Hermann von Winzenburg hat damals nicht die Landgrafschaft Thüringen an den Grafen Ludwig verloren, die gab es noch nicht, aber der Aufstieg Ludwigs über die anderen thüringischen Grafen datiert unverkennbar von dem Reichstag zu Goslar im Frühjahr 1131, steht also in einem Zusammenhang mit dem Sturz des WINZENBURGERS. Dem König kam die Entgleisung des Grafen sicher gelegen. Die Absichten, die er verfolgt haben mag, sind nur zu vermuten. In Thüringen war, um die politischen Verhältnisse zu festigen, eine übergräfliche Gewalt vonnöten. Für die Errichtung eines neuen Stammesherzogtums war es zu spät, und eine so starke Gewalt mochte dem König nicht gelegen sein. Die Erhebung Ludwigs zum Landgrafen war ein Kompromiß. Die Stellung und dem Titel nach war er ein Pedant zum Markgrafen, gewissermaßen ein Markgraf im Lande, rechtlich ein Graf über Land, über mehr als eine Grafschaft. LOTHAR wollte vermutlich durch diese Erhebung eine Kontrolle über die Kräfte gewinnen, denen er sein Königtum verdankte, und dazu gehörte auch in erster Linie Adalbert von Mainz. Es ist wohl denkbar, dass er diesem in dem neuen Landgrafen ein Gegengewicht schaffen wollte. Auf der anderen Seite ist die Erhebung Ludwigs nur die Anerkennung einer tatsächlichen übergräflichen Stellung, die er erlangt hatte. Wir wissen nicht, in welcher Form seine Erhebung durchgeführt worden ist. Nur langsam haben er und seine Nachfolger die Würde rechtlich mit Inhalt erfüllt und politisch genutzt. Seine Stellung wurde allmählich einer herzogsähnlichen, aber er hat nie den ganzen Stamm unter seine Gewalt gebracht.
In der Reichspolitik war Ludwig I. zunächst – was verständlich ist – auf LOTHAR festgelegt, ohne dass er sich allerdings hervorgetan hätte. Seine Tätigkeit beschränkte sich auf die Zeugenschaft in Urkunden des Königs, und auch diese läßt auf große Zurückhaltung schließen.1132 weilte Ludwig bei LOTHAR in Mühlhausen. Am Romzug scheint er nicht teilgenommen zu haben. Dagegen wohnt er dem Hoftag bei, der im Mai 1134 in Merseburg stattfand. Von dort brach LOTHAR nach Schwaben auf, um Friedrich und KONRAD von Staufen niederzuwerfen. Auch hierbei ist ein Mitwirken Ludwigs nicht zu erkennen. 1136 bezeugte er die Stiftung des Klosters Bürgel mit. Damit sind die Berührungspunkte zwischen Kaiser und Landgraf schon genannt. Eine Intensivierung der Politik LOTHARS in Thüringen läßt sich beobachten. Sie kommt in mehreren Maßnahmen zum Ausdruck. Durch Tausch mit dem Erzstift Magdeburg setzte sich LOTHAR in den Besitz der Burg Scharzfels. In diesen Rahmen gehören die Bestätigung des Klosters Bürgel, die Ausstattung von Walkenried und die Reformation des Klosters Homburg bei Langensalza. LOTHAR dürfte auch auf die Erhebung von Ludwigs Bruder Udo zum Bischof von Naumburg eingewirkt haben.
Der Tod LOTHARS stellte für den Landgrafen vor eine wichtige Entscheidung. LOTHAR hatte seinen Schwiegersohn Heinrich den Stolzen zum Nachfolger bestimmt, aber von den Fürsten war der STAUFER KONRAD gewählt worden. Die LUDOWINGER mußten also ihre Wahl zwischen den beiden großen Geschlechtern treffen. Udo von Naumburg nahm zuerst den Kurswechsel auf die Seite der STAUFER vor. Er hielt sich 1138 bei KONRAD in Bamberg auf. Es mußte den STAUFERN darauf ankommen, ganz Thüringen, die Mitte zwischen deutschem Nord und Süd, sich zu gewinnen. Das wurde ihnen durch die thüringischen Grafen erleichtert. Im Juli wählten in Quedlinburg neben Ludwig I. auch Erwin von Tonna, Sigebodo von Scharzfeld und Ludwig von Lohra die Seite des STAUFERS. Damit hatte sich das Land dem sächsischen Einflußbereich entzogen und sollte als Vorfeld in den Kämpfen zwischen WELFEN und STAUFERN eine Rolle spielen. Heinrich der Stolze führte zwar 1139 erfolgreiche Kämpfe in Sachsen, durch die Albrecht der Bär vertrieben wurde, brach aber zunächst nicht nach Thüringen ein. Landgraf Ludwig, Sigebodo von Scharzfeld, Ludwig von Lohra, Ernst von Tonna fanden sich beim Heer KONRADS ein, das sich in Hersfeld zum Vorstoß nach Sachsen versammelte. Freilich kam es dazu nicht. KONRAD gab den Feldzug auf, jedoch Heinrich der Stolze rückte nach Creuzburg an der Werra vor. Ein 1-jähriger Waffenstillstand sollte die Entscheidung vertagen, doch nahm der Tod dem WELFEN am 20. Oktober 1139 die Waffen aus der Hand. Der Kampf gegen Albrecht den Bären, der sich in sein Herzogtum begab, um seine Herrschaft anzutreten, wurde zwar von den welfischen Parteigängern Erzbischof Konrad von Magdeburg, Pfalzgraf Friedrich von Sommerschenburg und Graf Rudolf von Stade, mit dem Erfolg fortgesetzt, dass Albrecht der Bär sein Herzogtum abermals räumen mußte, aber diese Vorgänge berührten Thüringen nicht. Hier hatte KONRAD III. inzwischen einen Erfolg errungen, der für das staufische Haus ebensowohl wie für die Landgrafen noch Nutzen tragen sollte: Ludwigs I. gleichnamiger Sohn wurde mit König KONRADS III. Nichte Jutta, der Tochter des Herzogs Friedrich von Schwaben, verlobt. Diese Verbindung sicherte nicht unwesentlich die Kontinuität der LUDOWINGER in der Landgrafschaft. Schon zu Beginn des Jahres 1140, am 12. Januar, war Ludwig I. gestorben. Er hinterließ 3 Söhne. Ludwig sollte ihm in der Landgrafschaft folgen. Heinrich wurde Graf von Hessen: Auch der 3. Sohn führte den Leitnamen der Familie. Ursprünglich hatte er in Reinhardsbrunn  eintreten sollen, sich aber geweigert; er erhielt Thamsbrück als Herrschaft zugewiesen.
Überblickt man den Lebensweg ders 1. Landgrafen, so verblaßt er vor der Aktivität seines Vaters. Ludwig der Springer hat in den Jahren der Schwäche des Königtums seinen gehäuften Beitrag geleistet, um das Ansehen der Krone zu untergraben. Sein Sohn hat im wesentlichen die Früchte der Saat des Vaters geerntet. Ihn hatten die Mächte gefördert, die ihn brauchten. So bedeutet seine Regierung eigentlich keinen entscheidenden Schritt vorwärts, obwohl er die Landgrafschaft gewann. Vielleicht lag es auch in der Natur der Sache, dass das in der Reichsverfassung neue Gebilde noch nicht unter ihm, sondern erst unter seinem Sohn stärker hervortrat.

Hans Patze/Walter Schlesinger: Seite 18-20


„Geschichte Thüringens“

Die Regierung des 1. und des 2. LUDOWINGERS war territorialpolitisch durch den Ausgriff über das Thüringer Becken nach Nordosten und Osten gekennzeichnet. Noch ehe Ludwig der Springer ins Grab sank, hatte er eine weitere Voraussetzung für die auf Jahrhunderte gültige Gestaltung des mitteldeutschen Raumes geschaffen. Es waren die hessischen Heiraten seiner Söhne Ludwig, des künftigen Landgrafen, und Heinrich, des künftigen Grafen in Hessen.
In Hessen tritt zwischen 1024 uns 1121 als Inhaber der Grafschaft Maden (südlich Kasel) ein Geschlecht entgegen, dessen 4 aufeinanderfolgende Söhne sämtlich den Namen Werner führten. Ihre Besitzungen lagen nicht nur im nördlichen Hessen, sondern Werner II. ist auch als Inhaber einer Grafschaft im Neckargau bezeugt. Die Grafen Werner sind auch als Inhaber von Grafschaftsrechten in Markgröningen, mit denen das Reichsbanneramt und der Vorstreit im königlichen Heere verbunden war, nachgewiesen. Sie konnten von einer im Gebiet von Winterthur in Oberschwaben ansässigen edelfreien Familie abgeleitet werden. In Hessen besaßen sie außer der zentralen Grafschaft Maden die Vogteien über die Klöster und Stifte Kaufungen, Hasungen, Breitenau, Fritzlar und Weilburg und über das Hochstift Worms. Als 1121 Werner IV. kinderlos starb, soll ein Graf Giso in sein Erbe eingetreten sein. Er gehörte einem Geschlecht an, in dem dieser Name gebräuchlich war. Die Grafen Giso erscheinen gleichzeitig mit den Grafen Werner vornehmlich im Raume nördlich Marburg. Seit 1099 begegnen sie als Vögte des Klosters Hersfeld. Der 1122 verstorbene Graf Giso IV. hinterließ aus der Ehe mit Kunigunde von Bilstein eine Tochter Hedwig, die vor 1122 den Grafen Ludwig von Thüringen heiratete. Dessen Bruder Heinrich vermählte sich mit Gisos IV. Witwe. Ihr Name wird von der Chronik des Klosters Goseck ebenfalls mit Hedwig angegeben. Ist dies richtig, so müßte Giso IV. eine 2. Ehe geschlossen haben. Da sich der letzte GISONE nach Gudensberg, das gleich dem Grafschaftssitz Maden in der niederhessischen Ebene liegt, nennt, nahm schon H. B. Wenck Stammesverwandtschaft der Grafen Werner mit den Grafen Giso an, die allerdings genealogisch nicht zu erweisen ist. Die GISONEN folgten den Grafen Werner nur in einem Teil ihrer Besitzungen und Rechte.
Ob das 1138/39 als ludowingisch bezeugte Marburg mit Cappel und Oberweimar gisonisches Erbgut oder bereits Erwerbung der LUDOWINGER war, ist nicht zu entscheiden. Es scheint, dass sich beim Tode des letzten Grafen Werner Erzbischof Adalbert I. von Mainz entscheidend in Hessen eingeschaltet und unter anderem die Lehnshoheit über die Grafschaft Maden gewonnen hat.
Die LUDOWINGER besaßen also in Hessen 2 getrennte Besitzkomplexe um Maden-Gudensberg im Norden und um Marburg-Wetter im Süden. Zwischen ihnen eine territoriale Verbindung herzustellen, mußten sie als ihre Aufgabe betrachten. Aus dem Erbe der Grafen von Bilstein besaßen sie in der Nähe des Rheins Rosbach an der Sieg, die Neuerburg, Altenwied und Bilstein. Wichtig waren die Vogteien über Breitenau, Hersfeld, Fritzlar und Hasungen.
Eine ähnliche Politik der Auflösung geschlossener, alter Machtkerne, verbunden mit einer Einschaltung des Erzstiftes Mainz wie in Hessen, hat Adalbert I. in Thüringen betrieben. Der Erzbischof und der Graf Ludwig der Springer hatten gegenüber Kaiser HEINRICH V. dieselbe politische Haltung eingenommen. Es wäre denkbar, dass sich auch der Gegensatz Adalberts zu HEINRICH V. mit an dem weimarischen Erbe entzündet hat, denn die Grafen von Weimar hatten auch mainzische Lehen in Besitz gehabt.
Es scheint nun, dass Adalbert I. nicht nur das Nachgeben des Königtums gegenüber der Kirche, wie es sich im Wormser Konkordat zeigte, sondern auch die territorialen Schwächemomente kühl ausgenutzt hat. Man muß sich vergegenwärtigen, dass in diesen Jahren, da in Hessen die Grafen Werner und die Grafen Giso ausstarben, auch in Thüringen mit dem Tod Ludwigs des Springers eine Situation eintrat, die ein geschickter Politiker nutzen konnte. Nach der Rückkehr aus der Gefangenschaft erwarb Adalbert dem Erzstift in Thüringen zahlreiche Besitzungen. Es ist nicht zu erweisen, doch es scheint denkbar, dass Adalbert I. von Mainz an der Erhebung des Grafen Ludwig zum Landgrafen mitgewirkt hat.
Was war vorausgegangen? 1130 hatte Graf Hermann von Winzenburg auf einem Kirchhof den Grafen Burchard von Loccum durch Ministeriale umbringen lassen. Kaiser LOTHAR beantwortete die Tat mit der zeitweiligen Entsetzung des Grafen. Historiographische Quellen bezeichnen Hermann von Winzenburg als principalis Thuringie. Man hat daraus geschlossen, Hermann sei bereits Landgraf gewesen und habe diese Stellung an Ludwig I. abtreten müssen. Eine sorgfältige Prüfung der Quellenstellen läßt jedoch diese Deutung nicht zu.
Man kann nur sagen, dass Hermann von Winzenburg eine mächtige Stellung im nordwestlichen Thüringen eingenommen hat. In Thüringen selbst ist er jedoch nie in Erscheinung getreten. Er war eine Art Großgraf. Nach dem Reichstag von Goslar im Frühjahr 1131 erscheint nun Ludwig als Landgraf. Für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Absetzung Hermanns und der Einrichtung des Landgrafenamtes haben wir keinen Beweis.
Der Landgraf ist in der Reichspolitik zunächst nicht hervorgetreten. Es versteht sich aber, dass er sich an LOTHAR anlehnte, wie einige wenige Zeugenvorkommen zeigen. Für die LUDOWINGER war es zweifellos von Wert, dass Udo I. zum Bischof von Naumburg erhoben wurde. Er hat sich, als KONRAD III. zum König gewählt worden war, sofort auf die Seite der STAUFER gestellt. Schon 1138 erscheint er beim König in Bamberg. Wenige Wochen später, im Mai 1138, hatte KONRAD III. die maßgabenden Grafen Thüringens hinter sich: Landgraf Ludwig I., Erwin von Tonna, Sigebodo von Scharzfels, Ludwig von Lohra. Dies war für die staufische Politik ein wichtiger Erfolg; denn sie hatte die Möglichkeit, die drohende Vereinigung der WELFEN in Bayern und Sachsen zu verhindern. Zugleich war das Land aus der bisherigen engen Bindung an die in Sachsen vorwaltenden politischen Kräfte befreit. Die eben genannten Grafen und Ernst von Tonna-Gleichen versammelten sich beim König in Hersfeld. Freilich kam es nicht zu dem geplanten Vorstoß nach Sachsen, wo Heinrich der Stolze Albrecht den Bären vertrieben hatte.
KONRAD III. konnte das Band zu den LUDOWINGERN im Sinne und mit den Mitteln mittelalterlicher Politik bald enger knüpfen: Ludwig II. wurde mit Jutta, der Nichte KONRADS III., verlobt.
Beim Tode Ludwigs I. 1140 folgte ihm sein gleichnamiger Sohn in der Landgrafschaft, während der zweite, Heinrich, die Grafschaft Hessen erhielt. Zwischen Hessen und Thüringen bestand also wiederum eine lose Bindung durch die Familie. Der 3. Sohn, Ludwig, wurde mit der kleinen Herrschaft Thamsbrück abgefunden.

Hilmar Schwarz: Seite 25-27


„Die Ludowinger“  1993

Ludwig I. (1130/31-1140) – ein Aufsteiger wird Landgraf

Ludwig I. war der Sohn Ludwigs des Springers und seiner Gemahlin Adelheid. Nach der Familienfolge müßte er eigentlich Ludwig III. heißen, doch gewann er für das Geschlecht die Landgrafschaft Thüringen, und es ist allgemein üblich, bei einem derart gravierenden Zugewinn wieder von vorn zu zählen.
Ludwig hatte mindestens 4 Schwestern und 5 Brüder. Seine Schwestern Kunigunde, Cäcilie und Adelheid heirateten in thüringischen Grafenfamilien und stärkten damit den Einfluß der LUDOWINGER im Territorium. Ein Bruder namens Konrad verstarb bereits um 1110. Den anderen Bruder, Hermann, befreite im Jahre 1114 der Tod aus königlicher Gefangenschaft. Der 3., Graf Udo, schlug eine geistliche Laufbahn ein und wurde 1125 Bischof von Naumburg. Ein 4. wurde Heinrich Rase genannt.
Den Beinamen Raspe trugen in der Folge alle weiteren Heinriche aus dem Geschlecht der LUDOWINGER. Verschiedene Deutungen des Wortsinns sind versucht worden. Die einen glauben, ihn von edel und heldenmütig herleiten zu können, die anderen von ruhig. Man brachte ihn mit dem Schloß Raspenburg oder einer Herrschaft Rospe in Verbindung. Vielleicht hieß ‚Raspe‘ der ‚Raffer‘, der schnell etwas an sich zu reißen versteht. In der damaligen Sprache, dem Mittelhochdeutschen, gab es das Wort ‚raspen‘ mit der Bedeutung von ‚zusammenraffen‘.
Heinrich Raspe I. ehelichte eine Hedwig aus dem Geschlecht der GISONEN, die umfangreiche Güter in Hessen besaßen. Ludwig I. heiratete in die gleiche Familie, vielleicht die Tochter der Frau seines Bruders. Der Einfluß der LUDOWINGER in Hessen war damit begründet, und bis zu seinem Lebensende konnte Ludwig den gisonischen Besitz in seiner Hand vereinigen. Sein Bruder Heinrich wurde 1130 ermordet und in Reinhardsbrunn beerdigt. Mit dem Tod des letzten männlichen GISONEN im Jahre 1137 trat Ludwig I. das Alleinerbe an. Schon als er um 1130 die Landgrafschaft verliehen bekam, wurde dieser neue Titel nicht nur auf Thüringen, sondern auch auf Hessen bezogen.
Noch zu Lebzeiten ihres Vaters mischten Ludwig I. und Heinrich Raspe in den politischen Auseinandersetzungen kräftig mit. Während der Gefangenschaft ihres Vaters nahmen sie die ludowingischen Interessen gegenüber Kaiser HEINRICH V. wahr. Sicherlich unterstützten sie im Jahre 1125 die Wahl des sächsischen Oppositionellen LOTHAR von Supplinburg zum deutschen König.
Die Nähe zum König förderte Ludwigs Erhebung zum Landgrafen und damit in den Fürstenstand. Einige Chroniken bringen, wie bereits erwähnt, diesen Aufstieg mit dem Fall des Grafen Hermann von Winzenburg in Verbindung und datieren ihn auf das Jahr 1130. Die förmliche Belehnung mit der Landgrafschaft Thüringen soll auf einem Reichstag zu Goslar im Frühjahr 1131 vollzogen worden sein.
Der Titel eines Landgrafen wurde im 1. Drittel des 12. Jahrhunderts für Thüringen neu geschaffen. Er stand seinem Markgrafen oder Herzog sehr nahe. Der Landgraf überragte die anderen Großen in Thüringen, ohne sie vollständig zu beherrschen. Er bekam nicht ihr Territorium übertragen, sondern nahm in der Landschaft bestimmte Rechte wahr, wie das Landgericht und die Friedenssicherung.
Seitdem er in den Besitz des Landgrafentitels gelangt war, fiel Ludwig I. keineswegs durch spektakuläre Aktionen auf. An der Seite des Königs nahm er an einer Reihe von Reichstagen teil. Nachdem 1137 LOTHAR III. gestorben war und 1138 KONRAD III. auf dem Königsstuhl gefolgt war, ergriff Ludwigs Bruder Udo, der Bischof von Naumburg, die Initiative. Er trat für die LUDOWINGER auf die Seite der staufischen Partei. Die Zeit des Machtkampfes zwischen den STAUFERN und WELFEN um die Vormachtstellung im Reich war ausgebrochen. Ludwig I. schloß sich an, indem er seinen gleichnamigen Sohn und Nachfolger mit der Nichte des staufischen Königs KONRAD III. verlobte. Am 12. Januar 1140 starb der 1. ludowingische Landgraf und wurde im Hauskloster Reinhardsbrunn begraben.


Literatur: Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 305,347,359,354,361/Band III Seite 306 –